Einreisebestimmungen Neuseeland

Einreisebestimmungen für CH-Bürger

Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten wird eine Elektronische Einreisegenehmigung (ETA) benötigt, für längere Aufenthalte ein elektronisches Visum.

Die ETA-Einholung muss spätestens 72h vor Reisebeginn online erfolgen, eine Einholung bei Ankunft (Visa on arrival) ist nicht möglich. ETA ist 2 Jahre gültig (bzw. bis zum Ablauf des verwendeten Reisepasses) und erlaubt mehrere Einreisen innerhalb dieser Frist. Es muss mit dem Reisepass gereist werden, welcher für die ETA-Einholung benutzt wird. Der Reisepass muss 1 Monat über das Ausreisedatum hinaus gültig, unbeschädigt und unterschrieben sein sowie mindestens 2 leere Seiten enthalten.

Eine ETA-Genehmigung (Transit ETA) wird auch benötigt, wenn Neuseeland als Transitland (Umsteigen am Flughafen, Weiterreise in ein Drittland) benutzt wird. Ein Transit ist nur über den internationalen Flughafen in Auckland möglich, die Umsteigezeit in Auckland darf 24h nicht überschreiten und der Transitbereich kann nicht verlassen werden. Wichtig: Ein Transit ETA kann nachträglich nicht in ein Tourist-ETA umgewandelt werden (es muss zusätzlich ein Tourist ETA beantragt werden).

Hinweis: Viele Länder verlangen bei der Einreise den Nachweis eines Rück- oder Weiterreisetickets sowie ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt.

Wichtig

Frühestens 24h vor der Abreise nach Neuseeland muss zudem für alle Reisenden (einschliesslich Kinder) das Einreiseformular "The New Zealand Traveller Declaration" ausgefüllt werden. Dies kann entweder bei Ankunft in Neuseeland von Hand erledigt werden oder im Voraus online.
Vorgehen: Die Registrierung erfolgt auf https://www.travellerdeclaration.govt.nz/ oder über die NZTD-App. Die digitale Erklärung ist mit dem Reisepass verknüpft und wird bei der Einreise am eGate oder durch einen Grenzbeamten überprüft. Es wird kein QR-Code generiert und die Erklärung muss nicht ausgedruckt werden.

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