Einreisebestimmungen Neuseeland

Benötigtes Reisedokument

Original-Reisepass, mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum gültig.

Der Reisepass muss unbeschädigt und unterschrieben sein sowie mindestens 2 leere Seiten aufweisen.

Info: Die meisten Länder verlangen, dass bei Einreise ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie ausreichende Geldmittel vorgewiesen werden können.

Aufenthalt ohne Visum

Nicht möglich

Aufenthalt mit Visum bei Einreise (Visa on arrival)

Nicht möglich

Aufenthalt mit eVisa (eVisa-Einholung im Voraus im Internet)

Für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten wird ein eVisum benötigt. Das eVisum muss im Voraus im Internet eingeholt werden.

Einreisefrist / eVisagültigkeit:

Die Einreisefrist beginnt ab gewünschtem Einreisetag.

Aufenthaltsdauer:

Bis 9 Monate (kann vor Ort um weitere 3 Monate verlängert werden)

Aufenthalt mit ETA/ESTA (Elektronische Einreisegenehmigung)

CH-Bürger können mit der ETA-Genehmigung in Neuseeland einreisen wenn diese Punkte erfüllt sind:

- Aufenthalt von max. 3 Monaten

- Einreise zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken

- Einreise auf dem Luft- oder Seeweg

Die ETA-Genehmigung muss auch für den Transit (Umsteigen am Flughafen, Anschlussflug in ein anderes Land) eingeholt werden. Ein Transit ist nur am internationalen Flughafen Auckland möglich, die Umsteigezeit darf dabei 24h nicht überschreiten und der Transitbereich nicht verlassen werden.

Die ETA-Genehmigung ist mit dem Reisepass verlinkt - es muss mit dem Reisepass gereist werden, welcher für die ETA-Einholung benutzt wird.

Einreisefrist / Gültigkeit:

ETA muss spätestens 72 Stunden vor Reisebeginn eingeholt werden. ETA berechtigt zu mehreren Einreisen innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung der Genehmigung.

Aufenthaltsdauer mit ETA:

Max. 3 Monate pro Aufenthalt (Beispiel: 15.01.20xx - 15.04.20xx)

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