CH-Bürger benötigen für einem Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Visum.
Der Reisepass muss 6 Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein.
Wichtig: Bei Reisen zwischen Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua gilt das sogenannte CA-4-Abkommen: Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage im gesamten Gebiet (nicht pro Land). Die Frist beginnt mit der Einreise in das erste Land dieser Region und wird bei Grenzübertritten innerhalb der CA-4-Staaten nicht neu berechnet.