deutschfrançais
››Warenkorb

Scout24

Gästeversicherung – online abschliessen


Sie erwarten ausländische Gäste in der Schweiz? Mit der Heilungskostenversicherung schützen Sie sich und Ihre Gäste optimal vor hohen Arzt-, Spital- und Medikamentenkosten. Wir empfehlen: Gehen Sie auf Nummer sicher.



Die Vorsorge für unerwartete Ereignisse, wie Unfall oder Krankheit sorgt dafür, dass sich Ihre Gäste nicht nur wohl fühlen – sondern auch sicher.

Apropos Schengen-Visum: Nur die Variante CHF 50'000.– erfüllt die Anforderungen der Behörden, um ein Visum zu erhalten.



Umfang der Versicherung


Heilungskostenversicherung

Versichert sind bei Unfall oder neuer Krankheit:
• die Arzt-, Spital- und Medikamentenkosten nach regional gültigem Krankenkassentarif bzw. der allgemeinen Abteilung im Spital (Versicherungssumme je nach gewählter Variante);
• der Nottransport an den Wohnort im Ausland;
• die Rückführung im Todesfall an den Wohnort im Ausland.

SOS-Schutz-Zusatz

Übernahme der Reisekosten bei vorzeitigem Aufenthaltsabbruch infolge Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person oder einer ihr sehr nahe stehenden Person.

Geltungsbereich

Weltweit mit Ausnahme des Wohnstaates.


Wichtig zu wissen


Maximalalter 80

Die Versicherung kann ausschliesslich für Personen abgeschlossen werden, die den 80. Geburtstag noch nicht erreicht haben.

Prämienzahlung vor Reiseantritt

Die Versicherung ist nur gültig, wenn die Prämie im Voraus bzw. bis spätestens am 5. Tag nach der Einreise in die Schweiz einbezahlt wird.

Versicherungsausweis

Die Globetrotter-Buchungsbestätigung ist Ihr Versicherungsausweis.

Beginn der Versicherung

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem auf der Globetrotter-Buchungsbestätigung vermerkten Datum, frühestens jedoch nach der Prämienzahlung und nach der Einreise in die Schweiz. Eine Verschiebung des Versicherungsbeginns (vgl. Ziff. 2.1 E der AVB) unterliegt der Meldepflicht.

Bestätigung (für Visum)

Wenn die Globetrotter-Buchungsbestätigung als Bestätigung für die zuständige Behörde (Konsulat usw.) nicht ausreicht, verlangen Sie bei uns eine zusätzliche Versicherungsbestätigung unter der Telefon-Nr. 0900 275 075 (CHF 1.90 pro Minute) oder Fax 061 275 27 42 (Kopie Prämienzahlungsbeleg faxen und Name, Vorname und Geburtsdatum der versicherten Person notieren). Sollte die zuständige Behörde den Visumsantrag ablehnen, erstatten wir Ihnen die einbezahlte Prämie abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.–.


Versicherungssumme CHF 10'000.– Einzelperson


Einreisedatum Schweiz:     Ausreisedatum Schweiz:

Versicherungs-
dauer
Tarifposition Prämie
in CHF 
 
15 Tage H001 123.00 
›› in den Warenkorb
31 Tage H002 198.00 
›› in den Warenkorb
62 Tage H003 337.00 
›› in den Warenkorb
92 Tage H004 449.00 
›› in den Warenkorb


Versicherungssumme CHF 20'000.– Einzelperson


Einreisedatum Schweiz:     Ausreisedatum Schweiz:

Versicherungs-
dauer
Tarifposition Prämie
in CHF 
 
15 Tage H006 142.00 
›› in den Warenkorb
31 Tage H007 232.00 
›› in den Warenkorb
62 Tage H008 392.00 
›› in den Warenkorb
92 Tage H009 521.00 
›› in den Warenkorb


Versicherungssumme CHF 50'000.– Einzelperson


Einreisedatum Schweiz:     Ausreisedatum Schweiz:

Versicherungs-
dauer
Tarifposition Prämie
in CHF 
 
15 Tage H011 168.00 
›› in den Warenkorb
31 Tage H012 278.00 
›› in den Warenkorb
62 Tage H013 468.00 
›› in den Warenkorb
92 Tage H014 624.00 
›› in den Warenkorb
184 Tage H015 1188.00 
›› in den Warenkorb


Versicherungssumme CHF 50'000.– Familie


Einreisedatum Schweiz:     Ausreisedatum Schweiz:

Versicherungs-
dauer
Tarifposition Prämie in CHF   
15 Tage H016 477.00 
›› in den Warenkorb
31 Tage H017 787.00 
›› in den Warenkorb
62 Tage H018 1297.00 
›› in den Warenkorb
92 Tage H019 1777.00 
›› in den Warenkorb
184 Tage H020 3188.00 
›› in den Warenkorb


Die Familienversicherung gilt für maximal 4 Personen (maximal 2 Erwachsene mit ihren minderjährigen Kindern). Weitere Kinder nur auf Anfrage. Die Versicherungssumme gilt pro Person.


Maximale Versicherungsdauer pro Aufenthalt: 6 Monate.


Selbstbehalt:
Bei jedem entschädigungspflichtigen Schadenfall wird ein Selbstbehalt von CHF 200.– zulasten der versicherten Person in Abzug gebracht; für Personen über 60 Jahre beträgt dieser Selbstbehalt CHF 500.–.



SOS-Schutz-Zusatz


Übernahme der Reisekosten bei vorzeitigem Aufenthaltsabbruch infolge Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person oder einer ihr sehr nahe stehenden Person.

Einreisedatum Schweiz:     Ausreisedatum Schweiz:

Dauer Tarifposition Prämie in CHF   
92 Tage HS001 35.00 
›› in den Warenkorb
184 Tage HS002 68.00 
›› in den Warenkorb


Der SOS-Schutz-Zusatz kann nur in Kombination mit der Heilungskosten-/Gästeversicherung abgeschlossen werden.



›› top

GLOBETROTTER-Magazin
Olympisches Stadion - London - Olympische Sommerspiele 2012
Accessoires online bestellen
Kataloge
Kataloge von unseren kompetenten Partnern. ›› mehr