Sie erwarten ausländische Gäste in der Schweiz? Mit der Heilungskostenversicherung schützen Sie sich und Ihre Gäste optimal vor hohen Arzt-, Spital- und Medikamentenkosten. Wir empfehlen: Gehen Sie auf Nummer sicher.
Die Vorsorge für unerwartete Ereignisse, wie Unfall oder Krankheit sorgt dafür, dass sich Ihre Gäste nicht nur wohl fühlen – sondern auch sicher.
Apropos Schengen-Visum: Nur die Variante CHF 50'000.– erfüllt die Anforderungen der Behörden, um ein Visum zu erhalten.
Versichert sind bei Unfall oder neuer Krankheit:
• die Arzt-, Spital- und Medikamentenkosten nach regional gültigem Krankenkassentarif bzw. der allgemeinen Abteilung im Spital (Versicherungssumme je nach gewählter Variante);
• der Nottransport an den Wohnort im Ausland;
• die Rückführung im Todesfall an den Wohnort im Ausland.
SOS-Schutz-Zusatz
Übernahme der Reisekosten bei vorzeitigem Aufenthaltsabbruch infolge Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person oder einer ihr sehr nahe stehenden Person.
Geltungsbereich
Weltweit mit Ausnahme des Wohnstaates.
Wichtig zu wissen
Maximalalter 80
Die Versicherung kann ausschliesslich für Personen abgeschlossen werden, die den 80. Geburtstag noch nicht erreicht haben.
Prämienzahlung vor Reiseantritt
Die Versicherung ist nur gültig, wenn die Prämie im Voraus bzw. bis spätestens am 5. Tag nach der Einreise in die Schweiz einbezahlt wird.
Versicherungsausweis
Die Globetrotter-Buchungsbestätigung ist Ihr Versicherungsausweis.
Beginn der Versicherung
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem auf der Globetrotter-Buchungsbestätigung vermerkten Datum, frühestens jedoch nach der Prämienzahlung und nach der Einreise in die Schweiz. Eine Verschiebung des Versicherungsbeginns (vgl. Ziff. 2.1 E der AVB) unterliegt der Meldepflicht.
Bestätigung (für Visum)
Wenn die Globetrotter-Buchungsbestätigung als Bestätigung für die zuständige Behörde (Konsulat usw.) nicht ausreicht, verlangen Sie bei uns eine zusätzliche Versicherungsbestätigung unter der Telefon-Nr. 0900 275 075 (CHF 1.90 pro Minute) oder Fax 061 275 27 42 (Kopie Prämienzahlungsbeleg faxen und Name, Vorname und Geburtsdatum der versicherten Person notieren). Sollte die zuständige Behörde den Visumsantrag ablehnen, erstatten wir Ihnen die einbezahlte Prämie abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.–.
Versicherungssumme CHF 10'000.– Einzelperson
Einreisedatum Schweiz:
Ausreisedatum Schweiz:
Versicherungs- dauer
Tarifposition
Prämie in CHF
15 Tage
H001
123.00
31 Tage
H002
198.00
62 Tage
H003
337.00
92 Tage
H004
449.00
Versicherungssumme CHF 20'000.– Einzelperson
Einreisedatum Schweiz:
Ausreisedatum Schweiz:
Versicherungs- dauer
Tarifposition
Prämie in CHF
15 Tage
H006
142.00
31 Tage
H007
232.00
62 Tage
H008
392.00
92 Tage
H009
521.00
Versicherungssumme CHF 50'000.– Einzelperson
Einreisedatum Schweiz:
Ausreisedatum Schweiz:
Versicherungs- dauer
Tarifposition
Prämie in CHF
15 Tage
H011
168.00
31 Tage
H012
278.00
62 Tage
H013
468.00
92 Tage
H014
624.00
184 Tage
H015
1188.00
Versicherungssumme CHF 50'000.– Familie
Einreisedatum Schweiz:
Ausreisedatum Schweiz:
Versicherungs- dauer
Tarifposition
Prämie in CHF
15 Tage
H016
477.00
31 Tage
H017
787.00
62 Tage
H018
1297.00
92 Tage
H019
1777.00
184 Tage
H020
3188.00
Die Familienversicherung gilt für maximal 4 Personen (maximal 2 Erwachsene mit ihren minderjährigen Kindern). Weitere Kinder nur auf Anfrage. Die Versicherungssumme gilt pro Person.
Maximale Versicherungsdauer pro Aufenthalt: 6 Monate.
Selbstbehalt: Bei jedem entschädigungspflichtigen Schadenfall wird ein Selbstbehalt von CHF 200.– zulasten der versicherten Person in Abzug gebracht; für Personen über 60 Jahre beträgt dieser Selbstbehalt CHF 500.–.
SOS-Schutz-Zusatz
Übernahme der Reisekosten bei vorzeitigem Aufenthaltsabbruch infolge Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person oder einer ihr sehr nahe stehenden Person.
Einreisedatum Schweiz:
Ausreisedatum Schweiz:
Dauer
Tarifposition
Prämie in CHF
92 Tage
HS001
35.00
184 Tage
HS002
68.00
Der SOS-Schutz-Zusatz kann nur in Kombination mit der Heilungskosten-/Gästeversicherung abgeschlossen werden.